Es ist schon erstaunlich: Noch heute (2012) finden sich auf vielen Webseiten Erklärungen, die mit „Mit einem Urteil vom 12. Mai 1998 (312 O 85/98 – „Haftung für Links“) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links, …“ beginnen. Dabei ist das ein richtig alter Hut: Bereits im Jahr 2005 schrieb sogar der Spiegel darüber, in Wikipedia wird die Sinnlosigkeit dieser einseitigen Erklärungen sehr schön beschrieben. Manches Mal brilliert die Erklärung nicht nur durch Nutzlosigkeit, sondern schadet sogar, wie hier an einem Beispiel erläutert wird. Unser Vorschlag: Wir helfen gern und misten aus, indem wir nicht hilfreiche Erklärungen streichen und stattdessen das laut Gesetzeslage Erforderliche im Impressum und der Datenschutzerklärung aufnehmen.

  1. Schrottpreise
    Mrz 13, 2012

    Da muss ich meine Seiten wohl nochmal darauf überprüfen ob alles auf den neusten Stand ist.

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